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Befragung von Schiedspersonen der Bezirksvereinigung Kassel 2011

In diesem Frühjahr startete der Vorstand der Bezirksvereinigung Kassel eine Aktion, in der die Zusammenarbeit mit den Kommunen und die Zusammenarbeit der Schiedsperson mit der stellvertretenden Schiedsperson abgefragt wurde.

Angeschrieben wurden die 214 Schiedspersonen der Bezirksvereinigung Kassel, von denen 45 oder 21 % der Schiedspersonen den Fragebogen ausgefüllt und an den Vorstand zurück gesandt haben. Der Vorstand bedankt sich bei den Einsendern des Fragebogens. Der Vorstand weist daraufhin, daß die Abgabe des Fragebogens auch nachträglich möglich ist. Der Fragebogen kann direkt im Internet ausgefüllt und perE-Mail an den Vorstand der Bezirksvereinigung gesandt werden.

Die Ergebnisse sind in der Tabelle dargestellt. Die Zusammenarbeit mit den Kommunen wurde überaus positiv bewertet. Sowohl bei der Bereitstellung und Nutzung des Formularservers, als auch der Informationsfluß des BDS über die Kommunen an die Schiedspersonen gab es für die Kommunen durchweg gute Noten. Positiv bewertet wurde auch, daß die Mehrzahl der Kommunen ihren Schiedspersonen geeignete Räumlichkeiten für die Ausübung des Schiedsamtes zur Verfügung stellt. Nur wenige der Schiedspersonen, die geantwortet haben, nutzen private Räume für ihre Schlichtungsverhandlungen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Kommunen, die keine geeigneten Räumlichkeiten für die Ausübung des Schiedsamtes zur Verfügung stellen, die Ausübung des Schiedsamtes in privaten Räumen durch ein Entgelt fördern.

Etwas differenzierter fielen die Antworten zu dem Fragenkomplex der Zusammenarbeit zwischen Schiedsperson und stellvertretender Schiedsperson aus. (Ergebnisse hier) Gute Noten gab es für die Zusammenarbeit zwischen Schiedsperson und stellvertretender Schiedsperson sowie für die Absprache bei Abwesenheit oder Urlaub der Schiedsperson. Defizite wurden durch die Auswertung bei Einbeziehung der stellvertretenden Schiedsperson in Schlichtungsverfahren sowie bei Nutzung der Möglichkeit, die erforderlichen Vordrucke am PC auszufüllen, durch die Befragung offensichtlich.

Um die Akzeptanz für das Ausfüllen der erforderlichen Vordrucke am PC zu fördern, plant der Vorstand der Bezirksvereinigung ein Seminar zu diesem Thema auszurichten. Dabei wird jeder Seminarteilnehmer das Ausfüllen der Vordrucke an einem eigenen PC-Arbeitsplatz üben können. Das Seminar steht allen Schiedspersonen offen. Der Vorstand will mit diesem Seminar auch die stellvertretenden Schiedspersonen ansprechen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, Sicherheit im Umgang mit den PC-Vordrucken zu erlangen. Die PC-Arbeitsplätze sind begrenzt. Teilnahme wird kostenpflichtig sein und kann als Fortbildungsveranstaltung über die Kommunen abgerechnet werden. Sobald die Organisation für das Seminar abgeschlossen ist, werden die Einzelheiten über Ort, Zeit, Teilnehmerzahl und Kosten allen Schiedspersonen bekannt gemacht.


Artikel der Neuen Wetzlarer Zeitung
zum Landesvertretertag
 2009 in Wetzlar

Zweites Gesetz zur Ausführung des § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung vom 1. Dezember 2005;
Abdruck aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I hier.

Kontaktadressen für Schiedspersonen beim Amtsgericht Kassel:

Kassel Stadt:   Frau Rehbein  Tel.: 0561- 912 2021 (nur vormittags)
Kassel Land:    Frau Eisfeld    Tel.: 0561- 912 2015

Mediation im Spiegel der Presse
Artikel in der Finanziel Times

Artikel in der HNA v. 28.11.09 zum Thema Mediation

Verwaltungsgericht Göttingen führt Mediation ein
Kommentar eines "Mediationgeschädigten"
hier

Neue BDS Plakatausstellung
Kurzbericht

Zum Download Broschüre "Hessisches Nachbarrecht" hier

    Hessisches Baurecht hier

Neuer Kommentar für Schiedsämter und Schiedsstellen erschienen..(Monika Hilkert Hübner)

Dieser Kommentar soll den Schiedspersonen, den Gemeinden und Städten und den Leitern der Amtsgerichte eine praktische Arbeitsgrundlage bieten.

Der Autor kommentiert in seinem Buch die Gesetze und Verwaltungsvorschriften des Schiedsamtes anhand der Vorschriften des größten Bundeslandes mit den meisten Schiedsstellen (NRW). Er stellt nach jeder einzelnen Vorschrift gleichzeitig die Unterschiede, Abweichungen und Ergänzungen der anderen Länder dar. 

Eine einheitliche Bundesschiedsordnung gültig für alle Schiedsstellen existiert bisher noch nicht.

Ergänzt wird der Kommentar um praktishe Hinweise für die „konkrete Vorgehensweise der Schiedspersonen/Friedensricher“ und für die „konkrete Vorgehensweise der Gemeinden“.

Das Buch umfasst 540 Seiten, ist kartoniert mit Leseband und kostet 54, -- €.

Zu beziehen über den BDS, E-Mail: info (at) bdsev.de oder den Autor unmittelbar,

Dieter Fischbach, Wahlschieder Grube 2a, 66265 Heusweiler

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